Deutscher Ethikrat legt Stellungnahme zur Präimplantationsdiagnostik vor
Der Ethikrat stellt darin den Sachstand und die ausschlaggebenden Argumente von Befürwortern und Gegnern einer Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) umfassend dar.
Vor dem Hintergrund aktueller technischer und rechtlicher Entwicklungen beschreibt der Ethikrat die derzeitige Praxis und die neuen Möglichkeiten der genetischen Diagnostik an Embryonen. Er geht auf die unterschiedlichen Positionen und Argumente zum Status und Schutz des Embryos ein und diskutiert die wichtigsten sozialethischen Aspekte.
Ausgehend von diesen Überlegungen entwickeln die Ratsmitglieder zwei alternative Vorschläge zu einer gesetzlichen Regelung der PID.
Eine Gruppe von 13 Mitgliedern des Deutschen Ethikrates hält die PID unter bestimmten Einschränkungen für ethisch gerechtfertigt, weil die PID einen Weg eröffnet, einen rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruch nach Pränataldiagnostik gemäß medizinischer Indikation zu vermeiden, und auch Paaren eine Chance auf Hilfe bietet, die aus genetischen Gründen wiederholte Fehl- oder Totgeburten erlebt haben. In beiden Fällen sprechen gewichtige Gründe des Gesundheitsschutzes der Frau für die Zulassung der PID.
Voraussetzung für die Durchführung der PID ist ein hohes medizinisches Risiko. Dieses liegt vor,
- wenn bei den Eltern nachweislich eine erbliche Anlage vorhanden ist, die bei Vererbung auf das Kind zu einer schweren Krankheit oder Behinderung führen würde und im Falle ihrer Feststellung durch pränatale Diagnostik wegen einer Gefährdung der körperlichen oder seelischen Gesundheit der betreffenden Frau Anlass für eine medizinische Indikation zum Schwangerschaftsabbruch wäre,
- wenn bei den Eltern nachweislich ein hohes Risiko vorhanden ist, eine Chromosomenstörung oder anderweitige Mutation zu vererben, die eine extra-uterine Lebensfähigkeit des Embryos ausschließt oder
- wenn bei den Eltern nach wiederholten Fehlgeburten oder vergeblichen Behandlungsversuchen der assistierten Reproduktion nach eingehender medizinischer Abklärung ein hohes Risiko für Reifungsstörungen der Keimzellen gegeben ist, sodass ein Großteil der entstehenden Embryonen extra-uterin nicht lebensfähig ist.
Unzulässig und gesetzlich zu verbieten ist die Durchführung der PID nach Ansicht dieser Ratsmitglieder hingegen
- zur Feststellung des Geschlechts eines Embryos, es sei denn, diese hat das Ziel, die Geburt eines Kindes mit einer folgenschweren, geschlechtsgebunden vererbten genetischen Anomalie zu vermeiden,
- wenn sie mit dem Ziel der Auswahl eines Embryos für die Spende von Zellen, Geweben, oder Organen für einen anderen Menschen erfolgen soll,
- wenn sie ohne eine der oben angeführten Indikationen etwa zur Vermeidung eines allein wegen des Alters der Frau vermuteten Risikos von Chromosomenstörungen beim Embryo erfolgen soll und
- bei spätmanifestierenden Krankheiten.
Die Befürworter einer begrenzten Zulassung der PID empfehlen, dass der Gesetzgeber diese Kriterien festlegt, jedoch keinen Katalog einzelner Krankheiten oder Behinderungen aufstellt, bei denen eine PID infrage kommt.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Ethikrates vom 8.3.11
