Biotech Netzwerk Sachsen

26.08.2010

Richtlinien zur Förderung der zweiten Förderphase des Krankheitsbezogenen Kompetenznetzes Diabetes Mellitus

Auszug aus der Bekanntmachung des BMBF vom 13. August 2010
25.08.2010 – 12.11.2010

Seit 2008 fördert das BMBF das national angelegte Krankheitsbezogene Kompetenznetz Diabetes mellitus (KNDM). Neue und die bisher geförderten Verbünde können nun Anträge für die zweite Förderperiode einreichen.

Es soll die zweite Förderperiode des Krankheitsbezogenen Kompetenznetzes zum Thema "Diabetes Mellitus" gefördert werden.

Anträge zu folgenden Schwerpunkten sind möglich:

  • Ätiologie- und Pathogenese-Forschung,
  • Präventions-, Diagnose- und Therapieforschung einschließlich klinischer Studien,
  • Versorgungsforschung, Epidemiologische Forschung, Gesundheitsökonomische Forschung.

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken) sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Forschungs- und Entwicklungs(FuE)-Kapazität in Deutschland wie z. B. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft [FhG] die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel   je nach Anwendungsnähe des Vorhabens   bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung   grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten   vorausgesetzt.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger DLR für das BMBF
- Gesundheitsforschung -
beauftragt.

In der ersten Stufe sind dem Projektträger zunächst formlose Vorhabenbeschreibungen für Verbundvorhaben bzw. infrastrukturbezogene Einzelprojekte bis 12. November 2010 auf dem Postweg vorzulegen.

Quelle: BMBF

Die vollständige Bekanntmachung mit weiteren Zuwendungsvoraussetzungen können Sie hier abrufen.

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