Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will mit dem Fachprogramm Medizintechnik die medizintechnische Forschung und Entwicklung (FuE) stärken und zugleich die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Branche am Standort Deutschland ausbauen. Es leitet sich aus den zentralen Handlungsempfehlungen des Nationalen Strategieprozesses „Innovationen in der Medizintechnik“ ab und ist in die Hightech-Strategie sowie in das Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung eingebettet. Das Fachprogramm Medizintechnik zielt darauf ab, innovative Ansätze aus der Forschung schneller in die Anwendung zu überführen und setzt im Kern auf eine versorgungs- und zugleich industrieorientierte Innovationsförderung der Medizintechnik-Branche. Die vorliegende Förderrichtlinie ist Teil des Handlungsfelds Innovationstreiber und nimmt zudem Bezug zur Digitalen Agenda der Bundesregierung.
Ziel der Fördermaßnahme ist es, in Zusammenarbeit von Wirtschaft, Wissenschaft und Anwendern erfolgversprechende Produkt-, Prozess- oder Dienstleistungsinnovationen für eine digitale Gesundheitsversorgung zu initiieren, die die Patientenversorgung und die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems gleichermaßen verbessern. Die zunehmende Digitalisierung des gesellschaftlichen Lebens verändert auch die Anforderungen an eine digitale Gesundheitsversorgung und bietet zugleich Chancen für ein effizienteres Gesundheitssystem. Den Zukunftstrend digitale Gesundheitsversorgung greift das Fachprogramm Medizintechnik auf.
Unterstützt wird eine patientenorientierte, anwendungsnahe und am Bedarf ausgerichtete Forschung, die die Herausforderungen des Gesundheitssystems aufgreift, relevante Akteure vernetzt und eine langfristige Entwicklung der Medizintechnik als Schlüsselbranche für eine integrierte Versorgung ermöglicht. Damit soll der im Nationalen Strategieprozess geforderten stärkeren Vernetzung der Medizintechnikbranche mit der IT-Wirtschaft gezielt Vorschub geleistet werden, um den Standort Deutschland weiter zu stärken.
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind vorrangig industriegeführte, risikoreiche und vorwettbewerbliche FuE-Vorhaben in Form von Verbundprojekten, in denen die Erarbeitung von neuen, marktfähigen medizintechnischen Lösungen angestrebt wird. Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist ein maßgebliches Ziel der FuE-Verbundprojekte, die Unternehmen am Markt durch die standortbezogene Umsetzung der FuE-Ergebnisse in innovative Produkte aus dem Bereich der Medizintechnik nachhaltig zu stärken. Ergebnis der Verwertung können ebenso innovative medizinische Dienstleistungen oder andere Güter der Gesundheitswirtschaft sein. Die FuE-Vorhaben müssen dem Thema „Medizintechnische Lösungen für eine digitale Gesundheitsversorgung“ zugeordnet und für die Positionierung der beteiligten Unternehmen am Markt von Bedeutung sein. Insbesondere werden branchenübergreifende Konsortien zwischen Unternehmen der Medizintechnik und der IKT-Branche gefördert, die Versorgungsabläufe mit hoher klinischer Relevanz adressieren.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
Die Vorlagefrist endet am 15. September 2016.
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