Beim Datenschutz im Gesundheitswesen sind zahlreiche Spezialregelungen zu beachten. So sind Gesundheitsdaten schon heute als besondere Art personenbezogener Daten im Bundesdatenschutzgesetz speziell geschützt. Zudem sind europäische Regelungen und auch landesrechtliche Sonderbestimmungen, Vorschriften aus dem Strafgesetzbuch sowie den Sozialgesetzbüchern zu berücksichtigen.
Fragestellungen ergeben sich insbesondere bei der Übermittlung von Patientendaten an Dritte, bei behördlichen Auskunftsersuchen, bei der Nutzung von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken, bei betriebsinternen Untersuchungen oder bei Einschaltung von Dienstleistern und Beauftragung von Beratungsleistungen.
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