Staatlich anerkannte Fortbildungsveranstaltung für Projektleiter und BBS gemäß § 28 (5) GenTSV
Dieser Weiterbildungskurs enthält alle vorgeschriebenen Lehrinhalte und ist als Fortbildungsveranstaltung gemäß § 28 Abs. 5 Satz 2 der Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) behördlich anerkannt.
Programm:
Gefährdungspotentiale von Organismen unter besonderer Berücksichtigung der Mikroorganismen
- Sicherheitsaspekte im Umgang mit Organismen in der Gentechnik
- Risikobewertung und Sicherheitseinstufung
- Umwelterwägungen bei unbeabsichtigter oder gezielter Freisetzung unter besonderer Berücksichtigung der Anlage I
Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen und Freisetzungen
- Bau- und Ausrüstung gemäß Anlagen 2 - 4 GenTSV zu den einzelnen Sicherheitsstufen 1 - 4, Wartung und Prüfung
- Sterilisation, Desinfektion, Inaktivierung
- Organisatorische Maßnahmen
- Sichere Arbeitsweise, bewusstes Handeln (Grundsätze der guten mikrobiologischen Technik)
Rechtsvorschriften zu Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen und Freisetzungen und zum Arbeitsschutz
- Einführung in Rechtsvorschriften
- Internationale Regelungen zur Anwendung der Gentechnik unter besonderer Berücksichtigung der EU-Richtlinien
- Gentechnikrecht
- Arbeitsschutzregelungen
- Seuchen- und tierschutzrechtliche Regelungen
- Außerbetrieblicher Transport von biologischen Arbeitsstoffen
- Weitere Rechtsvorschriften und Regelungen